| Information Anforderungsprofil |
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Anforderungsprofil - Pädagogischer Leitfaden
für den Unterricht (PDF-Format) |
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Bewerbung um eine Dienststelle als
Lehrkraft
beim Musikum Salzburg |
Die
Schulen des Musikum Salzburg bieten professionellen
Musikunterricht für alle
gängigen Instrumente, aber auch für Gesang
und Tanz an.
Hohe
Qualität ist unser Anspruch. Unsere 370
Lehrkräfte haben Ihre künstlerische und pädagogische
Ausbildung an Universitäten und Konservatorien
absolviert und bürgen für einen anspruchsvollen
Unterricht. Unsere SchülerInnen gewinnen nicht
nur regelmäßig Preise und Auszeichnungen
bei Musikwettbewerben, sondern bilden auch das große
Reservoir für die nachhaltige Musikkultur des
Landes Salzburg.
Wir freuen uns über ihre Bewerbung und haben
dazu folgende Informationen für Sie aufbereitet: |
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| 1. Schritt: Die Bewerbung |
| Informationsblatt - Stellenausschreibungen_Dez 08 |
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| 2. Schritt: Die Lehrprobe |
| In der Lehrprobe werden die fachlichen
und pädagogischen Fähigkeiten der BewerberInnen
durch eine Kommission beurteilt. Die Lehrprobe besteht
aus drei Teilen zu jeweils ca. 15 Minuten: |
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- Vorspiel von 2-3 Werken
verschiedener Stilrichtungen aus verschiedenen Epochen,
wobei ein langsamer Satz im Programm sein muss.
- Abhalten
von 2 Unterrichtseinheiten (AnfängerIn/Fortgeschrittene/r)
mit SchülerIn, wobei sowohl Gruppen- als Einzelunterricht
vorkommen müssen
- Pädagogisches Gespräch
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Damit Sie sich ein Bild über
die Anforderungen und die Kriterien in der Beurteilung
eines Unterrichts
machen können sehen Sie sich bitte
das Dokument „Anforderungsprofil - Pädagogischer
Leitfaden für den Unterricht“ (PDF-Format)
durch. |
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| 3. Schritt: Der Anstellungsvertrag |
| Nach erfolgreich bestandener Lehrprobe
erhalten Sie vom Musikum einen Anstellungsvertrag nach
den vorgegebenen Richtlinien und mit zweijähriger
Probezeit. Nach erfolgreicher Probezeit geht Ihr Dienstverhältnis
in ein unbefristetes über. Ihr Dienstverhältnis
ist das Angestellten-Dienstverhältnis. Sie werden
nach dem gültigen Gehaltsschema für Vertragslehrkräfte
im öffentlichen Dienst bezahlt. |
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| 4. Schritt: Probezeit 2 Jahre |
Zu Ihrer Unterstützung in der
Probezeit stehen ihnen
die FachgruppenleiterInnen und
MusikschuldirektorInnen zur Verfügung. |